Die Prophylaxe, auch unter dem Begriff „professionelle Zahnreinigung“ bekannt, ist ein wesentlicher Bestandteil der gesundheitlichen Vorsorge. Sie sollte mindestens zweimal im Jahr durchgeführt werden.
Bei Patienten mit parodontaler Vorschädigung, also einer in der Vergangenheit erfolgten Parodontosebehandlung, kann sie bis zu vier mal im Jahr sinnvoll sein, um einem weiteren Verlust von Knochensubstanz und Zahnfleisch wirksam zu begegnen.
Zunächst werden harte und weiche Belege, also Ablagerungen auf den Zähnen, manuell oder mit Unterstützung instrumenteller Möglichkeiten sanft entfernt. Diese befinden sich sowohl auf den Zähnen als auch am Zahnfleischsaum und unterhalb des Zahnfleisches, dem Bereich, der selbst bei regelmäßiger Zahnpflege zu Hause nicht zu erreichen und ausreichend zu reinigen ist. Anschließend werden die natürlichen Zähne und prothetischen Restaurationen wie Kronen und Brücken poliert, das betrifft auch Füllungen und Inlays. Auch wird der parodontale Screening Index mit einer Sonde vorgenommen. Dabei werden die Taschentiefen gemessen. Der PSI (parodontaler screening index) erlaubt einen Rückschluss über die gesundheit Ihres Zahnfleisches und ermöglichst eine effektive Früherkennung bei Erkrankungen des Zahnbettes.
„Gesund beginnt im Mund.“ Das betrifft nicht nur unsere Ernährung. Erkrankungen des Zahnbettes können schwerwiegende Folgen haben. So ist heute wissenschaftlich bewiesen, dass die Keime aus den Zahnfleischtaschen das Herz – Kreislauf – System angreifen. Parodontose -Keime schwächen das Herz, das Immunsystem und können die Symptome bei Diabetes Typ I und II nachhaltig intensivieren. Parodontale Erkrankungen sind der Hauptgrund für Zahnverlust. Die regelmäßige Inanspruchnahme einer professionellen Zahnreinigung beugt einem eventuellen Zahnverlust durch Knochenschwund vor und bietet einen maßgeblichen Beitrag zur Gesunderhaltung Ihrer Zähne.
Die privaten Kostenträger wie Beihilfe, Private Krankenversicherungen und Zahnzusatzversicherungen erstatten in aller Regel tarifabhängig die professionelle Zahnreinigung bis mindestens zum 2,3 fachen Satz prozentual. Aber auch die gesetzlichen Versicherungen leisten oft einen Beitrag zur Prophylaxe.
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